Energieberatung Gewerbe
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Förderprogramm: Energieberatung Mittelstand
Die Energieberatung für den Gewerbe-, Handel und Dienstleistungssektor im Mittelstand wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Dieses Förderprogramm hat das BAFA ins Leben gerufen, um Unternehmen aus dem Mittelstand Anreize zu geben, ihren Energieverbrauch zu senken. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von einem anerkannten Energieberater eine Energieberatung durchführen lassen, erhalten einen Kostenzuschuss von maximal 6.000 Euro.
Durch eine Energieberatung erhalten KMU anhand einer qualifizierten und unabhängigen Beratung einen Überblick über die im Unternehmen herrschenden Energieeinsparpotenziale. Dabei werden wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzmaßnahmen entwickelt, die der Energieberater bis zur Umsetzung begleiten kann. Die detaillierte Vorgehensweise unserer Energieberatung erfahren Sie unter Energieberatung Unternehmen.
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Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen des Gewerbe-, Handel- und Dienstleistungssektors sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Als KMU gilt jedes Unternehmen, welches folgende Kriterien einhält:
a) Weniger als 250 beschäftigte Personen und
b) einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Dem Leitfaden der EU zur KMU Definition können Sie die Ermittlung der Mitarbeiterzahl, des Jahresumsatzes und der Bilanzsumme entnehmen.
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a) Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind;
b) Unternehmen, die in der Fischerei und der Aquakultur tätig sind;
c) Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mittel- oder unmittelbar mit 25 % oder mehr beteiligt sind;
d) Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr steuerentlastungen nach § 10 StromStG oder § 55 EnergieStG beantragt haben;
e) Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr einen Antrag nach den §§ 63 ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung) gestellt haben;
f) gemeinnützig tätige Unternehmen, Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Körperschaften;
g) Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission wegen rechtswidriger Beihilfe nicht nachgekommen sind;
h) Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. im Sinne der Artikel 2 Absatz 18 der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung;
i) Unternehmen, die im laufenden Jahr sowie den vorausgegangenen zwei Steuerjahren einschließlich der Förderung nach dieser Richtlinie „De-minimis“ Beihilfen in einem Gesamtumfang von mindestens 200.000 Euro (im Falle von Unternehmen des Straßentransportsektors: 100.000 Euro) erhalten haben;
j) Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller und, sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, für den Inhaber der juristischen Person, die eine Vermögensauskunft gemäß § 807 Zivilprozessordnung oder gemäß § 284 Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.
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Ablauf der Antragstellung inkl. Energieberatung:
Haben Sie sich für eine geförderte Energieberatung entschieden, brauchen Sie nun einen zugelassenen Energieberater. green.R verfügt über jahrelange Berufserfahrung in der Energieberatung. Damit Sie Ihren Beratungszuschuss erhalten übernehmen wir für Sie die Antragstellung, die Energieberatung und die Erstellung des sogenannten Verwendungsnachweises. Wir nehmen Ihnen den lästigen Formalismus ab und Sie können sich weiterhin voll auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren.
Der inhaltliche und zeitliche Ablauf der BAFA geförderten Energieberatung sieht i.d.R folgende Schritte vor:
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Haben Sie Interesse an einer unverbindlichen Vorstellung unserer Energieberatung? Im ersten Schritt, dem einleitenden Kontakt, erklären wir Ihnen unsere Energieberatung im Detail. Kontaktieren Sie uns unter Kontakt. Wir freuen uns von Ihnen eine Anfrage zu erhalten.
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