Energiemanagement DIN EN ISO 50001
Das Energiemanagement ist speziell in produzierenden Unternehmen eine komplexe Aufgabe, die durch steigende Energiekosten und politische Rahmenbedingungen in hohem Maß an Bedeutung gewonnen hat. Ein nach DIN EN ISO 50001 zertifiziertes Energiemanagementsystem (EnMS) gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre energierelevanten Systeme und Prozesse nachhaltig zu verbessern und hilft zudem, Steuerentlastungen zu erhalten.
Steuerentlastungen
Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes gibt es grundsätzlich zwei Steuer-Ermäßigungsstufen. Die Ermäßigung der Strom- und Energiesteuer (Ökosteuer) sowie der sogenannte Spitzenausgleich. Eine Ermäßigung der Ökosteuer kann jedes produzierende Unternehmen oberhalb eines Sockelbetrages in Anspruch nehmen. In der Regel wird die Steuererstattung durch den jeweiligen Steuerberater einmal pro Jahr beim zuständigen Hauptzollamt beantragt.
Spitzenausgleich
Der Spitzenausgleich ist eine “Entlastung in Sonderfällen”. Im April 1999 wurde die Ökosteuer im Zuge der “Ökologischen Steuerreform” eingeführt. Grundgedanke der Steuerreform war es, ökologisch schädliche Subventionen abzubauen und zugleich umweltorientierte Abgaben einzuführen. Diese Zusatzeinnahmen fließen überwiegend in die Rentenversicherung.
Daraus folgt, dass produzierende Unternehmen mit hohem Energieeinsatz und geringem Personaleinsatz einen höheren Anteil an den zusätzlichen Einnahmen der Rentenversicherung haben. Um diese Benachteiligung auszugleichen wurde die Entlastung in Sonderfällen (Spitzenausgleich) im Energie-Steuer-Gesetz (§55) und Strom-Steuer-Gesetz (§10) aufgenommen. D.h., die höhe des Spitzenausgleichs hängt von den Rentenversicherungszahlungen des Arbeitgebers ab.
Die Steuererstattung im Spitzenausgleich ist daher umso geringer:
– je personalintensiver ein Unternehmen,
– je niedriger der Rentenversicherungssatz im Antragsjahr bzw.
– je niedriger die Menge des anrechenbaren Stromverbrauchs
Wie hoch Ihr Spitzenausgleich sein kann, können Sie in einen Ökosteuer-Berechnungstool erfahren.
Anforderungen an den Spitzenausgleich
Der Spitzenausgleich wurde bis zum Antragsjahr 2012 noch ohne zusätzliche Anforderungen gewährt. Ab dem Antragsjahr 2013 müssen Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die den Spitzenausgleich in Anspruch nehmen möchten, ein Energiemanagement-System, ein Umweltmanagement-System oder – als keine und mittlere Unternehmen ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz (z.B. ein Energieaudit) nachweisen. Weiterführende Informationen können Sie beim Zoll einholen.