Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Seit März 2015 sind alle Großunternehmen des produzierenden und nicht produzierenden Gewerbes nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet ein Energieaudit nach der DIN EN 16247-1 durchzuführen. Dieses Energieaudit muss alle vier Jahre wiederholt werden. Unternehmen die bereits ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagement nach EMAS haben, sind von der Energieaudit-Pflicht ausgenommen.
Hintergrund
Nach Artikel 8 Absatz 4 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, Gegenstand eines Energieaudits werden, das, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, mindestens alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt oder nach innerstaatlichem Recht von unabhängigen Behörden durchgeführt und überwacht wird.
Die Richtlinie 2012/27/EU verfolgt den Zweck, einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der Union zu schaffen, um sicherzustellen, dass das übergeordnete Ziel der Steigerung der Energieeffizienz der Union um 20 Prozent bis 2020 erreicht wird, und weitere Energieeffizienzverbesserungen für die Zeit danach vorzubereiten.
Zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 4 bis 7 der Richtlinie 2012/27/EU wird das Energiedienstleistungsgesetz dahingehend geändert, dass Nicht-KMU verpflichtet werden, periodische Energieaudits durchzuführen.
Fällt Ihr Unternehmen unter die Pflicht?
Ob Ihr Unternehmen ein Energieaudit durchführen muss, hängt von einigen Faktoren ab. Neben der allgemeinen KMU Definition der Europäischen Union, sind noch weitere Merkmale ausschlaggebend. Zum Beispiel spielt es eine Rolle, ob Ihr Unternehmen an anderen Unternehmen mit mehr als 25% der Unternehmensanteile beteiligt ist. Ebenfalls muss berücksichtigt werden, ob ein anderes Unternehmen an Ihrem Unternehmen mit mehr als 25% beteiligt ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet einen KMU-Schnelltest, um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen verpflichtet ist ein Energieaudit durchzuführen. Eine sehr übersichtliche Erläuterung finden Sie im DENEFF-Praxisleitfaden. Dort wird sehr anschaulich dargestellt, ob Ihr Unternehmen ein KMU ist oder nicht.
Was ist ein Energieaudit und wer darf ein Energieaudit durchführen?
Ein Energieaudit ist die systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.
Ein Energieaudit muss den Ansprüchen der DIN EN 16247-1 genügen. Hierzu sind inhaltlich genau festgelegte Punkte zu beachten bzw. zu bearbeiten. Die fachliche Qualifikation eines Energieauditors muss den Vorgaben der Richtlinie erfüllen. Wir von green.R sind als Sachkundige in der Energieauditorenliste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet. green.R unterstützt Sie dabei, von sämtlichen Vorteilen profitieren zu können! Unter Kontakt können Sie uns gerne unverbindlich eine Nachricht schreiben.