Förderung Kälteanlage
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Förderprogramm: Klima- / Kälteanlagen
Mit der Förderung von Kälteanlagen wird im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative ein wichtiger Betrag zur Reduktion von CO2-Emissionen geleistet. Es werden sowohl Beratungsleistungen als auch Investitionsmaßnahmen gefördert. Es können nur energieeffiziente und klimaschonende Maßnahmen gefördert werden, wenn ein anerkannter Sachkundige eine IST- / PLAN-Analyse vorgenommen hat. Die Einbindung eines Sachkundigen ist für das Antragsverfahren zwingend notwendig. Sachkundige werden vom BAFA zugelassen.
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Fördergegenstand: Beratungsförderung
Die Beratungsförderung bezieht sich auf die Erstellung eines IST-Gutachtens zur Energieeffizienz einer bestehenden Kälte- oder Klimaanlage und die Erstellung eines Plan-Gutachtens zur Energieeffizienz für eine neue Kälte- oder Klimaanlage bzw. zur Steigerung der Energieeffizienz eines bestehenden Kältesystems.
Die Höhe der förderfähigen Beratungskosten liegt bei max. 1.000€.
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Fördergegenstand: Basisförderung
Im Rahmen der Förderung Kälteanlage wird eine Basisförderung für folgende Investitionsmaßnahmen gefördert:
a) Maßnahmen an Kompressions-Kälteanlagen mit einer elektrischen Antriebsleistung des oder der Verdichter(s) von mindestens 5 kW und höchstens 150 kW
b) Maßnahmen an Sorptionskälte- und -klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mindestens 5 kWund höchstens 500 kW
c) Maßnahmen an Anlagen mit einer elektrischen Leistungsaufnahme von mindestens 5 kW und höchstens 150 kW, die Kühlung und Heizung mit einem integrierten Gerät oder System ermöglichen
Bei der Basisförderung von Kälteanlagen wird zwischen der Sanierung einer bestehenden Anlage und einer Neuanlage unterschieden. Im Sinne der Förderung Kälteanlage ist von einer Neuanlage auszugehen, wenn am Standort entweder eine bestehende Anlage demontiert wird oder keine Klima- oder Kälteanlage vorher vorhanden war. Ebenfalls werden Anlagen als Neuanlage definiert, wenn sie unabhängig von einer bestehenden Anlage und zur Abdeckung eines zusätzlichen Kältebedarfs betrieben wird. Eine Sanierung liegt vor, wenn wesentliche Elemente der bestehenden Anlage weiter betrieben werden.
Die Förderhöchstgrenze der Basisförderung liegt bei maximal 100.000 € und wird mit folgenden Fördersätzen bezuschusst:
Sanierung einer bestehenden Anlage:
a) 15 % der Nettoinvestitionskosten, wenn der Energieeffizienz-Status mindestens einen Wert von 85 % der Maximalpunktzahl ergibt und Kältemittel mit einem GWP < 2500 verwendet werden
b) 20 % der Nettoinvestitionskosten, wenn der Energieeffizienz-Status mindestens einen Wert von 85 % der Maximalpunktzahl ergibt und halogenfreie Kältemittel verwendet werden
Neue Anlagen:
a) 20 % der Nettoinvestitionskosten, wenn der Energieeffizienz-Status einen Wert von mindestens 95 % der Maximalpunktzahl ergibt und halogenfreie Kältemittel verwendet werden
b) 25 % der Nettoinvestitionskosten, wenn Sorptionskälteanlagen eingesetzt werden. Voraussetzung für die Förderung von Sorptionskälteanlagen ist, dass die Wärme aus KWK-Anlagen stammt oder Abwärme genutzt wird. Außerdem darf der Leistungsbedarf aller elektrisch angetriebenen Zusatzverbraucher mit Ausnahme der Kaltwasserverteilung 10 % der bereit gestellten Kälteleistung nicht übersteigen
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Fördergegenstand: Bonusförderung
Im Rahmen der Förderung Kälteanlage werden Maßnahmen zur Nutzung der Abwärme aus Kälteanlagen mit einer Bonusförderung bezuschusst. Die Förderhöchstgrenze liegt bei der Bonusförderung bei maximal 50.000 € und werden mit folgenden Fördersätzen gefördert:
a) Wärmeübertrager mit 15% der Nettoinvestitionskosten
b) Wärmepumpen mit 20% der Nettoinvestitionskosten, wenn Kältemittel mit einem GWP < 2500 verwendet werden bzw. mit 25% der Nettoinvestitionskosten, wenn halogenfreie Kältemittel verwendet werden
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Alles aus einer Hand: Beratung + Unterstützung Antragsstellung
Als anerkannter Sachkundiger unterstützt green.R Sie gerne bei Ihrem Vorhaben Ihre Klima- und / oder Kälteanlage zu erneuern und vorhandene Förderprogramme auszunutzen. Kontaktieren Sie uns! Wir erläutern Ihnen unser Dienstleitungen im Detail und erstellen für Sie ein unverbindliches Angebot unter Berücksichtigung aller möglichen Zuschüsse.
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Möchten Sie mehr Informationen zum BAFA-Programm „Klima- / Kälteanlagen“ erfahren?
Allgemein: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kaelteanlagen/aktuelles_foerderprogramm/index.html
Richtlinie: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww
Anleitung: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kaelteanlagen/publikationen/anleitung_antragstellung_kka.pdf
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