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Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Energieaudit

Seit März 2015 sind alle Großunternehmen des produzierenden und nicht produzierenden Gewerbes nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet ein Energieaudit nach der DIN EN 16247-1 durchzuführen. Dieses Energieaudit muss alle vier Jahre wiederholt werden. Unternehmen die bereits ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagement nach EMAS haben, sind von der Energieaudit-Pflicht ausgenommen.

Hintergrund

Nach Artikel 8 Absatz 4 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, Gegenstand eines Energieaudits werden, das, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, mindestens alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt oder nach innerstaatlichem Recht von unabhängigen Behörden durchgeführt und überwacht wird.
Die Richtlinie 2012/27/EU verfolgt den Zweck, einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der Union zu schaffen, um sicherzustellen, dass das übergeordnete Ziel der Steigerung der Energieeffizienz der Union um 20 Prozent bis 2020 erreicht wird, und weitere Energieeffizienzverbesserungen für die Zeit danach vorzubereiten.
Zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 4 bis 7 der Richtlinie 2012/27/EU wird das Energiedienstleistungsgesetz dahingehend geändert, dass Nicht-KMU verpflichtet werden, periodische Energieaudits durchzuführen.

Fällt Ihr Unternehmen unter die Pflicht?

Ob Ihr Unternehmen ein Energieaudit durchführen muss, hängt von einigen Faktoren ab. Neben der allgemeinen KMU Definition der Europäischen Union, sind noch weitere Merkmale ausschlaggebend. Zum Beispiel spielt es eine Rolle, ob Ihr Unternehmen an anderen Unternehmen mit mehr als 25% der Unternehmensanteile beteiligt ist. Ebenfalls muss berücksichtigt werden, ob ein anderes Unternehmen an Ihrem Unternehmen mit mehr als 25% beteiligt ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet einen KMU-Schnelltest, um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen verpflichtet ist ein Energieaudit durchzuführen. Eine sehr übersichtliche Erläuterung finden Sie im DENEFF-Praxisleitfaden. Dort wird sehr anschaulich dargestellt, ob Ihr Unternehmen ein KMU ist oder nicht.

Was ist ein Energieaudit und wer darf ein Energieaudit durchführen?

Energieaudit 1Ein Energieaudit ist die systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.
Ein Energieaudit muss den Ansprüchen der DIN EN 16247-1 genügen. Hierzu sind inhaltlich genau festgelegte Punkte zu beachten bzw. zu bearbeiten. Die fachliche Qualifikation eines Energieauditors muss den Vorgaben der Richtlinie erfüllen. Wir von green.R sind als Sachkundige in der Energieauditorenliste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet. green.R unterstützt Sie dabei, von sämtlichen Vorteilen profitieren zu können! Unter Kontakt können Sie uns gerne unverbindlich eine Nachricht schreiben.

 

Welchen Nutzen hat Ihr Unternehmen

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  • Die Durchführung eines Energieaudits erfolgt ausschließlich über zugelassene Ingenieure mit langjährigen Erfahrungen in der Energieeffizienzberatung
  • Die Anforderung des Gesetzgebers (Energieeffizienzrichtlinie) wird erfüllt
  • Aufdeckung vorhandener Effizienzpotenziale
  • Übersicht / Transparenz der Energieverbräuche und –flüsse
  • Sie erhalten alle steuerlichen Vorteile durch unsere Begleitung bei Anträgen zum Spitzensteuerausgleich
  • Weiterentwicklung zu einen Energiemanagementsystem nach ISO 50001 möglich
  • konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen zu identifizieren
  • Umsetzungsbegleitung von Energieeffizienzmaßnahmen

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Hamburger Sparkasse AG – Finanzdienstleister mit über 200 Standorten in und um Hamburg

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Im Rahmen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) wurde für die Haspa AG und ein Teil der verbundenen Unternehmen ein Energieaudit durchgeführt. Vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit und der Repräsentativität war es eine der Hauptaufgaben die zu begehenden Untersuchungsstandorte zu ermitteln.

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1. Schritt: Anwendung der BAFA-Richtlinie zur Reduzierung der Untersuchungsstandorte

 

Ausgangssituation: 

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– 224 Standorte (Verwaltung, Filialen, Sonstige)
– 4 Unternehmen (2 Verwaltungsstandorte)
– 23.259 MWh/a Stromverbrauch
– 21.000 MWh/a Wärmeverbrauch
Anwendung 90/10-Regelung:
– 125 Standorte (Verwaltung, Filialen)
– 4 Unternehmen (2 Verwaltungsstandorte)
– 21.200 MWh/a Stromverbrauch
– 19.100 MWh/a Wärmeverbrauch
Anwendung Cluster und Multi-Site:
– Cluster 1 (4 zu begehende Verwaltungsstandorte)
– Cluster 2 (11 zu begehende Filialen)

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Ergebnis Untersuchung Standortauswahl:
Von 224 Standorten wurden somit 15 Standorte herausgefiltert, bei denen eine detaillierte Energieeffizienzanalyse gemäß DIN EN 16247-1 durchgeführt wurde.

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2. Schritt: Durchführung der Energieeffizienzanalyse nach DIN EN 16247-1
Die nach Norm durchgeführte Analyse entspricht den Vorgehensweisen, die bei einer Energieeffizienzberatung  (Energieberatung Unternehmen) Anwendung findet. Es wurden Energieeffizienzmaßnahmen und deren Wirtschaftlichkeit nach den ermittelten Clustern entwickelt, priorisiert und in einem Abschlussbericht vorgestellt. Die Umsetzung der ermittelten Energieeinsparpotenziale werden sukzessive durchgeführt.

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